Wie bin ich geschützt, wenn ich an einem Forschungsprojekt teilnehme?

Forschungsprojekte können für die teilnehmenden Personen Risiken bergen. Ein mögliches Risiko können zum Beispiel Nebenwirkungen der untersuchten Behandlung sein. Damit die teilnehmenden Personen so gut wie möglich geschützt sind, gibt es verschiedene Massnahmen. 

Die wichtigsten Massnahmen zum Schutz der teilnehmenden Personen sind: 

1. Das Schweizerische Humanforschungsgesetz (HFG):

Dieses Gesetz regelt die Forschung an Menschen, gesundheitsbezogenen Daten und biologischem Material. Es legt fest, was die Forschungsteams erfüllen müssen, damit sie Humanforschung betreiben dürfen. Darin steht auch, was die Rechte der teilnehmenden Personen sind.

2. Bewilligungspflicht:

Jedes Forschungsprojekt braucht eine Bewilligung einer sogenannten Ethikkommission. Manche Projekte zusätzlich vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic. Diese beiden Behörden beurteilen, ob die teilnehmenden Personen gut genug geschützt sind. Daneben beurteilen sie auch noch andere Dinge, zum Beispiel, ob die Qualität der neuen Behandlung (z.B. eines Medikamentes), gut genug ist oder ob das Projekt wissenschaftlich gut genug geplant wurde. Nur wenn die Anforderungen erfüllt sind, darf das Projekt durchgeführt werden.

3. Information und freiwillige Teilnahme:

Vor jedem Forschungsprojekt, das mit Personen durchgeführt wird, müssen die teilnehmenden Personen gründlich über das Forschungsprojekt informiert werden. Nach der Information kann die Person dann frei entscheiden, ob sie teilnehmen will oder nicht. Will sie teilnehmen, unterschreibt sie eine Einwilligung. Bei Forschungsprojekten, die mit bereits bestehenden Daten oder biologischen Proben durchgeführt werden, reicht meistens eine einmalige Einwilligung für verschiedene Forschungsprojekte (das nennt man "Generalkonsent"). Wichtig: Eine Einwilligung kann von der teilnehmenden Person jederzeit widerrufen werden.

4. Versicherung:

Personen, die an einer klinischen Studie oder einer Beobachtungsstudie teilnehmen, sind gegen Schäden versichert, die sie im Zusammenhang mit dem Projekt erleiden könnten.

5. Datenschutz:

Alle Angaben, die die teilnehmende Person direkt identifizieren könnten, sind verschlüsselt. Beispielsweise Namen oder Geburtsdaten werden durch Codes ersetzt, somit ist keine Identifizierung möglich. Der Code wird sicher aufbewahrt.

Diese Massnahmen sorgen dafür, dass Sie geschützt sind, wenn Sie an Forschung teilnehmen.